DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2165 DES RATES vom 24. September 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Der Rat hat am 8. Oktober 2024 die Verordnung (EU) 2024/2642 angenommen. In seinen Schlussfolgerungen vom 18. und 19. Juni 2026 hat der Europäische Rat entschieden alle jüngsten hybriden Angriffe auf die Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilt. Angesichts der anhaltenden hybriden Kampagnen durch feindselige Akteure, insbesondere Russland und Belarus, hat der Europäische Rat vordringliche und intensivierte Anstrengungen gefordert, um die Resilienz zu stärken, die Vorsorge zu verbessern, kritische Infrastruktur zu schützen sowie hybride Ang

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