BESCHLUSS (GASP) 2026/2161 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP ( 1 ) angenommen. Der Rat hat am 14. März 2026 den Beschluss (GASP) 2026/696 ( 2 ) angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden. Der Europäische Rat hat am 18./19. Juni 2026 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut auf seine fortgesetzte entschlossene und unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen verweist und erklärt, dass die Union der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin umfassende politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärisc

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