DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2160 DES RATES vom 22. September 2026 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen ANHANG
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 14 Absätze 1 und 3, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen. Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltenen Angaben zu 104 Personen und 71 Einrichtungen aktualisiert werden. Darüber hinaus sollten die Einträge zu drei verstorbenen Personen und vier weitere Einträge aus diesem Anhang gestrichen werden.