DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/2148 DER KOMMISSION vom 21. September 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/820 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche in Griechenland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 6793) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG Um die bestätigten Ausbrüche herum eingerichtete Schutz- und Überwachungszonen sowie weitere Sperrzonen
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 259 Absatz 1, Die Maul- und Klauenseuche ist eine ansteckende Viruserkrankung, die Säugetiere der Ordnungen Paarhufer und Rüsseltiere befällt und schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann, was zu Störungen bei Verbringungen von Sendungen dieser Tiere und daraus gewonnener Erzeugnisse innerhalb der Union sowie bei Ausfuhren in Drittländer führen kann. Bei einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei Tieren besteht ein ernstes Risiko der Ausbreitung dieser Seuche auf andere Betriebe, in denen Tiere