BESCHLUSS (GASP) 2026/2147 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. September 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2026/236 (EUTM Somalia/2/2026)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1, Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2010/96/GASP nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die politische Kontrolle und strategische Leitung der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) wahr und ist ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags zu fassen, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte.