BESCHLUSS (GASP) 2026/2136 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/1554 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Dschibutis
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Der Rat hat am 25. Juli 2025 den Beschluss (GASP) 2025/1554 ( 1 ) angenommen, um eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) mit dem Ziel, die Kapazitäten der Streitkräfte Dschibutis zu stärken, einzurichten. Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 28. Mai 2026 die beabsichtigte Neuzuweisung verfügbarer Mittel für 2026 unterstützt, einschließlich der Neuzuweisung von 10 000 000 EUR der im Rahmen der Säule „Hilfsmaßnahmen“ der EFF verfügbaren Mittel zugunsten von Dschibuti im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer. Diese vorgeschlagene Erhöhung des Finanzbeitrags sollte mit einer entsprechenden Verlängerung des Durchführungszeitraums der Unters