DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2133 DER KOMMISSION vom 18. September 2026 zur Einführung einer vorläufigen Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl ANHANG I ANHANG II ANHANG III

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 ( 1 ) , insbesondere auf die Artikel 5 und 7, gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 ( 2 ) , insbesondere auf die Artikel 3 und 4, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum ( 3 ) , insbesondere auf Artikel 113 Absatz 3 Unterabsatz 2, nach Anhörung des Ausschusses für Schutzmaßnahmen, der durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/755 eingesetzt wurde, Am 27. März 2026 veröffentlichte die Kommission eine Bekanntmachung über die Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren 1) bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrosta

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