DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/2121 DER KOMMISSION vom 23. September 2026 zur Erneuerung der Zulassung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 87460 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 6605) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 3, Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/683 der Kommission ( 2 ) wurde das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln, die die genetisch veränderte Maissorte MON 87460 enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr gewonnen werden, zugelassen. Diese Zulassung galt außerdem für das Inverkehrbringen anderer Erzeugnisse als Lebens- und Futtermittel, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 87460 enthalten oder aus ihm bestehen, zu den gleichen Verwendungszwecken wie bei jeder anderen Maissorte, außer zum Anbau.

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