DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/2112 DER KOMMISSION vom 23. September 2026 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte GMB151 × DAS-44406-6 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 6604) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 3, Am 29. Mai 2024 stellte die in Deutschland ansässige BASF SE im Namen der in den Vereinigten Staaten ansässigen BASF Agricultural Solutions Seed US LLC (im Folgenden „Antragsteller“) bei der zuständigen nationalen Behörde Belgiens gemäß den Artikeln 5 und 17 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 einen Antrag auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte GMB151 × DAS-44406-6 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden (im Folgenden „Antrag“). Der Antrag betraf außerdem das Inverkehrbringen