DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/2102 DER KOMMISSION vom 13. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 34 Absatz 1, Die Verordnung (EU) 2023/1115 enthält Vorschriften, die darauf abzielen, den Beitrag der Union zur Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Dazu werden den Marktteilnehmern, nachgelagerten Marktteilnehmern und Händlern Sorgfaltspflichten hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Bereitstellung von in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen oder deren Ausfuhr aus dem Unionsmarkt auferlegt.