DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2099 DER KOMMISSION vom 21. September 2026 über einen interoperablen, grenzüberschreitenden Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismus für natürliche Personen, Angehörige der Gesundheitsberufe und Gesundheitsdienstleister für die Zwecke des grenzüberschreitenden Austauschs personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2025/327 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 16 Absatz 2, Mit der Verordnung (EU) 2025/327 soll der grenzüberschreitende Austausch personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten verbessert werden, um die Kontinuität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Immer mehr natürliche Personen, die in einem Mitgliedstaat der Union leben, erhalten eine Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat, und ihre elektronischen Gesundheitsaufzeichnungen sind zunehmend auf die Gesundheitssysteme verschiedener Mitgliedstaaten verstreut, die zur Identifizierung natürlicher Personen und ihrer Gesundheitsaufzeich