DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2097 DER KOMMISSION vom 18. September 2026 über die durch die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie die entsprechenden Falldefinitionen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/945 (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG I Übertragbare Krankheiten und damit zusammenhängende besondere Gesundheitsrisiken, die der epidemiologischen Überwachung unterliegen

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 13 Absatz 10 Buchstaben a und b, Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 der Kommission ( 2 ) wurde eine Liste der durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken aufgestellt. Darüber hinaus enthält er die Falldefinitionen für die Übermittlung von Daten für die epidemiologische Überwachung dieser übertragbaren Krankheiten. Der genannte Durchführungsbeschluss wurde auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) erlassen, der nun du

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