DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/2093 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich nationaler Zahlungen für die Destillation von Wein, die grüne Weinlese und die Rodung produktiver Rebflächen in begründeten Krisenfällen
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 216 Absatz 4, Artikel 223 und Artikel 227, Mit der Verordnung (EU) 2026/471 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) wird eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, um das Weinerzeugungspotenzial anzupassen, den Weinmarkt zu steuern und den Weinsektor dabei zu unterstützen, die verschiedenen bestehenden Herausforderungen anzugehen und ihn vor dem Hintergrund großer internationaler Unsicherheit an neue Marktentwicklungen anzupassen. Neben anderen Maßnahmen wurde mit der Verordnung (