DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2086 DER KOMMISSION vom 18. September 2026 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Diclazuril (Clinacox 0,5 %) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner und Junghühner für Legezwecke (Zulassungsinhaber: Elanco GmbH) sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1118/2010 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 667/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung und Verlängerung einer solchen Zulassung. Eine Zubereitung aus Diclazuril (Clinacox 0,5 %) (im Folgenden „Zubereitung“) wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1118/2010 der Kommission ( 2 ) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 667/2013 der Kommission ( 3 ) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Junghühner für Legezwecke (Junghennen) für jeweils zehn Jahre zugelassen.