DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2084 DER KOMMISSION vom 18. September 2026 zur Verlängerung der Zulassung tocopherolhaltiger Extrakte aus pflanzlichen Ölen, stark tocopherolhaltiger Extrakte aus pflanzlichen Ölen (mit hohem Delta-Tocopherol-Anteil) und Alpha-Tocopherol als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1152 (Text von Bedeutung für den EWR)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung und Verlängerung einer solchen Zulassung. Tocopherolhaltige Extrakte aus Pflanzenölen, stark tocopherolhaltige Extrakte aus Pflanzenölen (mit hohem Delta-Tocopherol-Anteil) und Alpha-Tocopherol wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1152 der Kommission ( 2 ) für die Dauer von zehn Jahren als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten zugelassen.