BESCHLUSS (EU) 2026/2065 DES RATES vom 14. Juli 2026 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Japans andererseits über die Teilnahme der Regierung Japans an Programmen der Union
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 186 und 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5, Mit Schreiben vom 1. April 2022 bekundete die Regierung Japans ihr förmliches Interesse an einer Assoziierung mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), das mit der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) (im Folgenden „Programm ‚Horizont Europa‘“) eingerichtet wurde. Am 15. Mai 2023 hat der Rat den Beschluss (EU) 2023/1081 ( 2 ) über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung Japans über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Regierung Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung der Regierung Japans mit „Horizont Europa“ angenommen.