BESCHLUSS (GASP) 2026/2063 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 10. September 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2010 (EUTM RCA/1/2026)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates ( 1 ) vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1, Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2016/610 nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die politische Kontrolle und strategische Leitung der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) wahr und ist ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte zu fassen.