BESCHLUSS (EU) 2026/2060 DES RATES vom 20. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Partnerschaftsrat EU-Armenien hinsichtlich der Annahme der Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien zu vertretenden Standpunkt EMPFEHLUNG Nr. 1/2025 DES PARTNERSCHAFTSRATS EU-ARMENIEN vom 1.12.2025 zur Strategischen Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien ANHANG STRATEGISCHE AGENDA FÜR DIE PARTNERSCHAFT EU-ARMENIEN

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2 sowie die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit dessen Artikel 218 Absatz 9, Das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits ( 1 ) (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2018/104 des Rates ( 2 ) geschlossen und trat am 1. März 2021 in Kraft. Um die Anwendung des Abkommens zu erleichtern, haben die Vertragsparteien eine Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien mit nach Sektoren aufgeschlüsselten Prioritäten für ihre Zusammenarbeit vereinbart.

Originaltext auf EUR-Lex lesen