DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/2048 DER KOMMISSION vom 14. September 2026 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/1542 der Kommission ausgearbeitete harmonisierte Norm für Batterien (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6, Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) wird bei Batterien, die die harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder Teile davon erfüllen, davon ausgegangen, dass sie