BESCHLUSS (EU) 2026/2036 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. August 2026 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen über wesentliche Änderungen von Ratingsystemen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (EZB/2026/19)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 143 Absatz 3, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank ( 2 ) , insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e, gestützt auf den Beschluss (EU) 2017/933 der Europäischen Zentralbank vom 16. November 2016 über einen allgemeinen Rahmen für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf Rechtsinstrumente im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben (EZB/2016/40) ( 3 ) , insbesondere auf Artikel 4,