BESCHLUSS (GASP) 2026/2033 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. August 2026 zur Ernennung des Kommandeurs für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/2206 (EUMAM Ukraine/1/2026)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1, Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1968 angenommen, mit dem eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) eingerichtet wurde. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung der EU-Kommandeure der EUMAM Ukraine, einschließlich des Kommandeurs für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte, zu fassen.