BESCHLUSS (EU) 2026/2030 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 über die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Änderung der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino ANHANG I VEREINBARUNG zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra zur Änderung der zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra abgeschlossenen Währungsvereinbarung

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss (EU) 2025/2610 des Rates vom 12. Dezember 2025 über Änderungen der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra und der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 2 Die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra ( 2 ) wurde am 30. Juni 2011 und die Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino ( 3 ) (im Folgenden „Währungsvereinbarungen“) wurde am 27. März 2012 unterzeichnet. Am 12. Dezember 2025 ermächtigte der Rat die Kommission, die Änderungen der Währungsvereinbarungen auszuhandeln, zu unterzeichnen und abzuschließen, da sich die Pflichten im Rahmen der Währungsvereinbarungen und des erwarteten Abkommens zur Grün

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