DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2029 DER KOMMISSION vom 3. September 2026 zur Festsetzung der für bestimmten geschälten Reis ab dem 7. September 2026 geltenden Einfuhrzölle
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 183 Absatz 1 Buchstabe a, Im Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Methode zur Berechnung der auf geschälten Reis angewendeten Zölle, das mit dem Beschluss 2005/476/EG des Rates ( 2 ) genehmigt wurde, ist eine Methode zur Berechnung der auf Einfuhren von geschältem Reis anzuwendenden Einfuhrzölle festgelegt.