DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2026 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/524 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Sodium hypochlorite Liquid disinfectant biocidal product family“ (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG ZUSAMMENFASSUNG DER EIGENSCHAFTEN EINER BIOZIDPRODUKTFAMILIE

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2, Am 20. März 2025 wurde Reckitt Benckiser Production (Poland) Sp z o.o. mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/524 der Kommission ( 2 ) eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0029289-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „Sodium hypochlorite Liquid disinfectant biocidal product family“ erteilt. Anhang II der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften dieser Biozidproduktfamilie.

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