DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2024 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2750 hinsichtlich verwaltungstechnischer und geringfügiger Änderungen an der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „LANXESS CMIT/MIT biocidal product family“ (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG ZUSAMMENFASSUNG DER EIGENSCHAFTEN EINER BIOZIDPRODUKTFAMILIE

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2, Am 25. Oktober 2024 wurde der Lanxess Deutschland GmbH mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2750 der Kommission ( 2 ) eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0031652-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „LANXESS CMIT/MIT biocidal product family“ erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften (SPC) dieser Biozidproduktfamilie.

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