DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2022 DER KOMMISSION vom 10. September 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Betonstahlmatten mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern ( 1 ) (im Folgenden „Grundverordnung“), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 5, Am 3. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“) im Amtsblatt der Europäischen Union ( 2 ) eine Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Betonstahlmatten mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei in die Union. Dieses Verfahren wurde auf einen Antrag hin eingeleitet, der am 20. April 2026 vom Verband der Europäischen Betonstahlmattenhersteller (European Welded Steel Mesh Producers Association) im Namen von Herstellern eingereicht wurde, auf die mehr a

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