DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/2003 DER KOMMISSION vom 4. September 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2191 hinsichtlich harmonisierter Normen für Funkortungsgeräte für Ortungsanwendungen, Basisstationen für die zellulare Kommunikation, Ultraweitbandgeräte, Geräte zur Untersuchung von Materialien, feste Funksysteme, Geräte zur Sondierung des Füllstands von Tanks, Verstärker, aktive Antennen, Anlagen der Flugverkehrskontrolle und andere Funkanlagen sowie zur Berichtigung d

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6, Nach Artikel 16 der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) wird bei Funkanlagen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, übereinstimmen, eine Konformität mit den grundleg

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