DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/1978 DER KOMMISSION vom 8. September 2026 zur Gründung des Konsortiums für eine europäische Digitalinfrastruktur für den Agrar- und Lebensmittelsektor (EDIC für den Agrar- und Lebensmittelsektor) ANHANG WESENTLICHE ELEMENTE DER SATZUNG DES EDIC FÜR DEN AGRAR- UND LEBENSMITTELSEKTOR
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a, Mit dem Beschluss (EU) 2022/2481 ist der Kommission die Befugnis übertragen worden, Konsortien für europäische Digitalinfrastrukturen (im Folgenden „EDIC“) zu gründen. Am 13. Februar 2026 stellten Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, die Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowenien und die Region Flandern bei der Kommission gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2022/2481 einen Antrag auf Gründung des Konsortiums für eine europäische Digitalinfrastruktur für den Agrar- und Lebensmittelsektor (EDIC für den Agrar- und Lebensmittelsektor); Polen schloss sich diesem Antrag am 8.