DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/1971 DER KOMMISSION vom 3. September 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2026/1279 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für Schutzhandschuhe für Friseure, Schutzkleidung gegen Regen sowie Augen- und Gesichtsschutz für berufliche Anwendungen (Text von Bedeutung für den EWR)

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6, Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) wird bei persönlichen Schutzausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine

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