DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/1967 DER KOMMISSION vom 3. September 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 hinsichtlich der harmonisierten Norm für explosionsgefährdete Bereiche — Teil 28: Schutz von Geräten und Übertragungssystemen, die mit optischer Strahlung arbeiten (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6, Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wese

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