BESCHLUSS (EU) 2026/1950 DES RATES vom 10. Juli 2026 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a Ziffer v, Der Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) richtete die Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) im Rahmen des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 ( 2 ) für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2028 ein. Jordanien ist eines der 19 an PRIMA teilnehmenden Länder, die ein Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit geschlossen haben, in dem die Modalitäten und Bedingungen seiner Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind ( 3 ) (im Folgenden „PRIMA-Abkommen“). Das PRIMA-Abkommen soll in Kraft bleiben, solange der Beschluss (EU) 2017/1324 in Kraft ist.