DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1941 DER KOMMISSION vom 7. August 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen ANHANG
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 20 Buchstabe b, Mit der Verordnung (EU) 2016/44 werden die im Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates ( 2 ) vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44 enthält eine Liste der vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen nach Ziffer 11 der Resolution 2146 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) benannten Schiffe. Diese Schiffe unterliegen nach der Verordnung (EU) 2016/44 einer Reihe von Verboten, darunter den Verboten, Rohöl aus Libyen zu laden, zu befördern oder zu entladen und Häfen im Gebiet der Union anzulaufen; ferner ist es verboten, für sie Bunkerdienste, Schiffsv