BESCHLUSS (GASP) 2026/1939 DES RATES vom 7. August 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP ( 1 ) angenommen. In seinen Schlussfolgerungen vom 18./19. Juni 2026 hat der Europäische Rat seine fortgesetzte entschlossene und unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Der Europäische Rat hat erklärt, dass die Union in Abstimmung mit gleich gesinnten Partnern und Verbündeten weiterhin umfassende politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung für die Ukraine und ihre Bevölkerung leisten wird. Der Europäische Rat hat die jüngste schwerwiegende Eskalation durch Russland, darunter umfassende

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