DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2026/1938 DES RATES vom 7. August 2026 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen. Am 22. Juli 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, ein Schiff in die Liste der Schiffe aufgenommen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß Nummer 10 der Resolution 2146 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterliegen.

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