VERORDNUNG (EU) 2026/1933 DES RATES vom 13. Juli 2026 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2026-2030)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3, Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen ( 1 ) (im Folgenden „Abkommen“) und das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) ( 2 ) (im Folgenden „Protokoll von 2020“) wurden mit dem Beschluss (EU) 2020/2000 des Rates ( 3 ) genehmigt. Das Protokoll von 2020 ist am 23. Februar 2026 ausgelaufen. Am 23. Juni 2025 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit der Regierung der Seychellen (im Folgenden „Seychellen“) über ein neues Protokoll zur Durchführung des Abkommens aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen A