DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/1923 DES RATES vom 30. Juli 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/1447 des Rates zur Billigung der Bewertung des Ukraine-Plans ANHANG „ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 20 Absatz 2, Nachdem die Ukraine am 20. März 2024 den Ukraine-Plan (im Folgenden „Plan“) übermittelt hatte, legte die Kommission dem Rat ihre positive Bewertung des Plans vor. Der Rat billigte die positive Bewertung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1447 ( 2 ) . Seit der Billigung des Plans durch den Rat und im Einklang mit den Artikeln 24 und 25 der Verordnung (EU) 2024/792 wurde der Ukraine ein Betrag von 6 000 000 000 EUR als außerordentliche Brückenfinanzierung ausgezahlt und wurde der Ukraine ein Betrag von 1 890 000 000 EUR in Form einer Vorfinanzierung ausgezahlt, die einer Vorauszahlung in Höhe von 7 % der Unterstützung in

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