DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/1922 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2026 betreffend den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Save Europe Act“ (Rechtsakt zur Rettung Europas) gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 5115) (Nur der englische Text ist verbindlich)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nachdem der Organisatorengruppe Gelegenheit gegeben wurde, ihren Standpunkt darzulegen, gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 3, Am 8. Juni 2026 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Save Europe Act“ (Rechtsakt zur Rettung Europas) eingereicht. Am 24. Juni 2026 unterrichtete die Kommission die Organisatorengruppe über ihre vorläufigen Feststellungen und ersuchte sie um Stellungnahme. Die Organisatorengruppe übermittelte ihre Stellungnahme am 29. Juni 2026.