BESCHLUSS (EU) 2026/1916 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität im Namen der Union
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a, Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/1964 des Rates ( 2 ) wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 14. Oktober 2025 unterzeichnet. Das Abkommen sieht die Übermittlung von PNR-Daten durch Fluggesellschaften aus der Union an das Königreich Norwegen (im Folgenden „Norwegen“). unter uneingeschränkter Achtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte vor, ins