DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/1910 DER KOMMISSION vom 30. Juli 2026 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/638 betreffend bestimmte Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer in Rumänien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 5607) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG ANHANG I ANHANG II

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 259 Absatz 1, Die Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer ist eine ansteckende Erkrankung, die Ziegen und Schafe befällt und schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffene Tierpopulation sowie die Rentabilität der Landwirtschaft haben kann, was zu Störungen bei Verbringungen von Sendungen dieser Tiere und der daraus gewonnenen Erzeugnisse innerhalb der Union sowie bei Ausfuhren in Drittländer führen kann. Beim Ausbruch einer Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer bei Ziegen oder Schafen besteht ein ernst zu nehmendes Risiko der Ausbre

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