DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1906 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 hinsichtlich flexiblerer Vorschriften für Vorschusszahlungen als Reaktion auf die infolge der Krise im Nahen Osten gestiegenen Düngemittelpreise
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 92 Buchstabe a Ziffern i und v, Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission ( 2 ) enthält unter anderem Bestimmungen in Bezug auf die Übermittlung von Informationen sowie allgemeine Vorschriften für Ausgabenerklärungen für Interventionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanzierten Vorhaben.