BESCHLUSS (EU, Euratom) 2026/1898 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION vom 21. Juli 2026 zur Ernennung des Direktors der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen ANHANG ERKLÄRUNG ZUR UNABHÄNGIGKEIT UND ZUM NICHTBESTEHEN VON INTERESSENKONFLIKTEN

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3, unter Berücksichtigung des Kandidaten, der am 13. Juli 2026 von dem aus den Generalsekretären des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bestehenden Auswahlausschuss nach einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen im Hinblick auf die Ernennung des Direktors der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen vorgeschlagen wurd

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