BESCHLUSS (EU) 2026/1875 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2025 Über die Staatliche Beihilfe SA.51268 (2021/C) (ex 2018/FC) Frankreichs zugunsten des französischen Nationalen Instituts für archäologische Präventivforschung (INRAP) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 8737) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln, Am 30. Mai 2018 ist bei der Kommission eine Beschwerde des französischen Unternehmens Études et valorisations archéologiques (im Folgenden „EVEHA“ oder „Beschwerdeführer“) eingegangen, in der geltend gemacht wurde, dass bestimmte zugunsten des französischen Nationalen Instituts für archäologische Präventivforschung (Institut national de recherches archéologiques préventives, im Folgenden „INRAP“) ergriffene Maßnahmen staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) darstellten, die mit d

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