VERORDNUNG (EU) 2026/1867 DES RATES vom 30. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2026/1866 des Rates vom 30. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran ( 1 ) , auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission, Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP ( 2 ) und am 23. März 2012 die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 ( 3 ) über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen. Nach der Wiedereinführung der Nuklearsanktionen der Vereinten Nationen gegen Iran im Einklang mit der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat der Rat am 29. September 2025 den Beschluss (GASP) 2025/1972 ( 4 ) angenommen, mit dem der Beschluss 2010/413/GASP geändert und alle im Rahmen des Gemeinsamen umfassen