BESCHLUSS (GASP) 2026/1866 DES RATES vom 30. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP ( 1 ) angenommen. Es ist angezeigt, eine Ausnahmeregelung für das Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe bestimmter Güter und Software einzuführen, um in Iran die Verwendung von Gütern und Software zu ermöglichen, die für bestimmte Zwecke, insbesondere die Bearbeitung von Visumanträgen, der diplomatischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Iran, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, benötigt werden. Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —