DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1860 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2026 zur Zulassung einer Zubereitung aus Narasin (Monteban G100) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Masthühner (Zulassungsinhaber: Elanco GmbH) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1464/2004 (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung ( 1 ) , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen werden müssen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung. Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung sieht für Zusatzstoffe, die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates ( 2 ) zugelassen wurden, eine Neubewertung vor. Eine Zubereitung aus Narasin (Monteban G100) wurde gemäß der Richtlinie 70/524/EWG als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner mit der Verordnung (EG) Nr. 1464/2004 der Kommission ( 3 ) für zehn Jahre zugelassen. In der Folge wurde diese Zu

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