BESCHLUSS (GASP) 2026/1849 DES RATES vom 23. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ANHANG „ANHANG XII „ANHANG XIV Liste der Güter und Technologien sowie Länder nach Artikel 5a“ „ANHANG XXX Liste der Länder gemäß Artikel 1bc“

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP ( 1 ) angenommen. Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine. In ihrer am 24. Februar 2025 verabschiedeten Resolution ES-11/7 wies die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf das Erfordernis hin, ihre einschlägigen Resolutionen, die als Reaktion auf die Aggression gegen die Ukraine verabschiedet wurden, vollständig durchzuführen, insbesondere ihre Forderung, dass die Russische Föderation alle ihre Streitkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht, sowie ihre Forderung nach einer sofortig

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