BESCHLUSS (EU) 2026/1783 DES RATES vom 12. Juni 2026 zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2024/2128 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Malta

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 126 Absatz 12, Nach Artikel 126 Absatz 1 AEUV vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel gesunder und auf Dauer tragfähiger öffentlicher Finanzen als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein starkes, nachhaltiges und inklusives Wachstum, das auf einem stabilen Finanzsystem fußt, was zur Verwirklichung der Ziele der Union für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung beiträgt. Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehört die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates ( 1 ) vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, die verabschiedet wurde, um die umgehende Korrektur übermäßiger gesamtstaatlicher Defizite zu fördern.

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