BESCHLUSS (EU) 2026/1657 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024

unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2024, unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2024, zusammen mit den Antworten der Agenturen ( 1 ) , unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung ( 2 ) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. März 2026 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilenden Entlastung (05750/2026 – C10-0148/2026),

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