BESCHLUSS (EU) 2026/1584 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 29. April 2026 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024, Einzelplan V — Rechnungshof
gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 ( 1 ) , unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 (COM(2025)0359 – C10-0149/2025) ( 2 ) , unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2024 durchgeführten internen Prüfungen, unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 zusammen mit den Antworten der Organe ( 3 ) , unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge ( 4 ) ,