DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2026/1563 DER KOMMISSION vom 3. Juli 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Text von Bedeutung für den EWR) ANHANG I „ANHANG I Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) Anlage A Liste der Themen Anlage B Qualitative Merkmale von Informationen
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG ( 1 ) des Rates, insbesondere auf Artikel 29b Absatz 1 Unterabsatz 1, In der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission ( 2 ) sind die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt, die Unternehmen für die Durchführung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU ab dem in Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) für jede Kat